Europa League

Keine Blocksperre: Eintracht Frankfurts Berufung hat Erfolg

Ermittlung des Werfers war wesentlich

Blocksperre abgewendet: Berufung von Eintracht Frankfurt hat Erfolg

Erfolgreiche Berufung: Im EL-Achtelfinale wird es in Frankfurt nun doch keine Teilsperre des Stadions geben.

Erfolgreiche Berufung: Im EL-Achtelfinale wird es in Frankfurt nun doch keine Teilsperre des Stadions geben. imago images/Revierfoto

Anfang Dezember hatte die UEFA nach Ausschreitungen im Gruppenspiel gegen Royal Antwerpen (2:2) gegen die Eintracht eine Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro und eine Teilsperrung des Stadions für das nächste UEFA-Wettbewerbsspiel ausgesprochen.

Die Eintracht ging gegen die Strafe in Berufung - und hatte damit teilweise Erfolg. Wie die Hessen mitteilten, wurde das Urteil der Disziplinarkammer der UEFA im Zusammenhang mit den Böllerwürfen gegen Antwerpen angepasst.

So ist die erstinstanzlich verhängte Blocksperre im Unterrang des Heimbereichs vorerst passé, da die Berufungskammer diese für die Dauer von zwei Jahren zur Bewährung aussetzte. Auch die ursprüngliche Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro wurde halbiert, sodass die SGE nurmehr 15.000 Euro zahlen muss.

Zu dem Urteil war es gekommen, weil am 25. November 2021 aus einem Block im Hintertorbereich der Heimkurve in der 66. und der 89. Minute jeweils ein Böller geworfen worden war - in der 66. Minute musste das Spiel infolge des ersten Böllerwurfs sogar kurz unterbrochen werden.

Dass es nun zu einer Anpassung der Strafe kam, sei laut Eintracht-Mitteilung "im Wesentlichen" darauf zurückzuführen, dass die Ermittlungen im Hinblick auf einen Tatverantwortlichen erfolgreich waren.

Das Achtelfinale der Europa League findet am 10. und am 17. März statt. 

drm

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